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Für die Änderung des Vornamens muss einer der hier aufgezählten gesetzlichen Gründe vorliegen:
Für individuelle Anfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
Namensänderungsgesetz (NÄG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres